Kinderpatenschaft
Eine Patenschaft für ein Kind zu übernehmen, ist eine nachhaltige und persönliche Art das Institut zu unterstützen. Zum Beispiel das Patenkind Faris:
Faris ist durch zwei körperliche Behinderungen herausgefordert. Erstens ist er von Geburt an gehörlos. Er kann also keine Laute wahrnehmen. Er hat eine Stimme, die perfekt funktioniert, allerdings kann er sie nicht kontrollieren und gibt deswegen oft nur seltsame Laute von sich. Bevor Faris zur Schule kam, stand ihm keine Sprache zur Verfügung. So wuchs er innerhalb seiner Familie und seinem ganzen Umfeld sehr isoliert auf. Zusätzlich hat er eine Sehschwäche, die es ihm erschwert, schnellbewegliche Dinge zu beobachten.
Wieso eine Patenschaft übernehmen?
Die Schul- und Internatskosten eines Kindes pro Jahr betragen durchschnittlich etwa 2.800 €. Da die Kinder fast ausschliesslich aus armen Familien kommen, ist es für diese unmöglich, diesen Beitrag zu zahlen. Wir möchten aber allen Kindern, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit und Geschlecht eine gute Schul- und Berufsausbildung ermöglichen. Somit sind wir auf die finanzielle Hilfe von Paten und Patinnen angewiesen. Damit ein Pate nicht für den ganzen Betrag von 2.800 € aufkommen muss, werden die einzelnen Kinder von mehreren Paten, mit so genannten Teilpatenschaften, unterstützt.
Was beinhaltet eine Patenschaft?
- Ab 20.- € im Monat kann eine Teilpatenschaft übernommen werden. Diese 20.- € sind ein Richtwert, Sie können den Betrag jedoch frei wählen.
- Persönlicher Kontakt: Der Kontakt mit einem hörenden Paten gibt einem gehörlosen Kind das wertvolle Gefühl, jemand besonderes zu sein. Sei das durch Karten, Briefe, Emails, kleine Geschenke, etc. Für mehr Informationen: Kontakt mit Ihrem Patenkind
- Unterstützung im Gebet
Gebetspatenschaft
Wenn es Ihnen finanziell oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, ein Kind finanziell zu unterstützen, können Sie sehr gerne auch eine Gebetspatenschaft übernehmen.
Was können Sie als Pate/Patin bzw. Gebetspate/Gebetspatin erwarten?
Sie erhalten zweimal im Jahr:
- einen Patenbrief, der sie ganz persönlich darüber informiert, wie sich Ihr Patenkind im letzten halben Jahr entwickelt hat. Das umfasst abwechselnd einen Bericht aus der Schule und aus dessen alltäglichen und persönlichen Leben.
- eine Zeichnung oder ein Foto Ihres Patenkindes
- den aktuellen Newsletter des Instituts
Sie erhalten einmal im Jahr:
- eine Spendenbescheinigung
Nach Wunsch erhalten Sie mehrmals im Jahr:
- einen Gebetsbrief, der Sie über aktuelle Ereignisse im Institut informiert, für die Sie beten können
Falls Sie Ihrem Kind ein Geschenk zukommen lassen, erhalten Sie:
- Einen Brief mit Foto, in dem Sie erfahren, dass das Kind das Geschenk erhalten hat
Wie übernehmen Sie eine Patenschaft oder eine Gebetspatenschaft?
IN DER SCHWEIZ
- Melden Sie sich per Patenschaftsformular online an.
- Schreiben Sie uns eine Email mit Adresse und Telefonnummer an: patenschaften@freundedeshlifg.ch
- Schreiben Sie uns per Post mit Adresse, Telefonnummer und Emailadresse an:
Tabea Meier
Staatsstrasse 161
3626 Hünibach
- Rufen Sie uns an: 077 433 35 28 (Tabea Meier)
… so erhalten Sie weitere Informationen und mehrere Steckbriefe von gehörlosen Kindern zur Auswahl zugeschickt.
IN DEUTSCHLAND:
- Schreiben Sie uns eine Email mit Adresse und Telefonnummer an: junior.killgus@googlemail.com
- Schreiben Sie uns per Post mit Adresse, Telefonnummer und Emailadresse an:
Stephan Killgus
Schönbuchstraße 40
70794 Filderstadt
… so erhalten Sie weitere Informationen und mehrere Steckbriefe von gehörlosen Kindern zur Auswahl zugeschickt.